Im Zahnheilkundegesetz ist klar geregelt, was eine Zahnärztin/ Zahnarzt darf und eben auch, was nicht. Das ist gut so und verhindert dementsprechend auch, dass fachübergreifend Tätigkeiten ausgeübt werden, die ein Zahnarzt nicht darf – andersrum aber auch, dass ein Arzt oder eine andere artverwandte Berufsgruppe nicht in die Zahnheilkunde eingreifen darf. Nun ist aber der Bedarf an ganzheitlich medizinischen und auch medizinisch ästhetischen Behandlungen unter den Patienten sehr stark angewachsen und wird entsprechend nachgefragt. Gerade im Bereich des Gesichtes hat der Zahnarzt eine hohe Kompetenz auf Grund seines Studiums und seiner täglich Behandlungen in diesem Bereich, darf aber hier aus rechtlichen Gründen in vielen Regionen nicht tätig werden.
Abgesehen von den bekannten ganzheitlichen und naturkundlichen Aspekten, dürfen Heilpraktkerinnen und Heilpraktiker bestimmte Infusionen geben, intramuskulär spritzen, Laseranwendungen am ganzen Körper vornehmen und sogar ästhetische Filler im Gesicht unterspritzen. Natürlich sind auch Akkupunktur, Homöopathie und Kinesiologie weitere interessante Aspekte, insbesondere auch in Hinblick auf eine ganzheitliche Zahnheilkunde. Was der Heilpraktiker nicht darf, ist unter anderen die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie z.B. Antibiotika.
Aufgrund der anatomischen Gegebenheiten befasst sich die Zahnmedizin hauptsächlich mit einem relativ kleinen Ausschnitt des menschlichen Körpers. Unsere moderne Medizin hat zu einer weitgehenden Spezialisierung geführt. Dies birgt die Gefahr, den kranken Menschen in seiner Gesamtheit aus den Augen zu verlieren und nur das vorherrschende Symptom in den Vordergrund der Aufmerksamkeit zu stellen .
Der Kauapparat ist eingebettet in die Funktionssysteme des Kopf-Hals-Schulter-Bereichs. Erkrankungen und Störungen in diesen Bereichen können sich auf die Funktion des Kauapparates auswirken. Außerdem zeigen viele Krankheiten, z.B. Blutkrankheiten oder Infektionen, Symptome in der Mundhöhle. Umgekehrt wirken sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auch auf den restlichen Körper aus. Darum beschäftigt sich der Zahnmediziner in der heutigen Zeit nicht ausschließlich mit Zähnen und Zahnfleisch.
Das ganzheitsmedizinische Denken hat auch bzw. gerade in der Zahnmedizin seine Berechtigung, da der Zahnarzt auf Dauer nur erfolgreich sein kann, wenn er den Gesamtorganismus und dessen Reaktion im Auge behält.
Dem ganzheitlich arbeitendem Zahnmediziner kommt die Verantwortung zu, Herde und Störfelder als wichtigste Dysregulationsursache zu erkennen und zu eliminieren. Seine Therapie muss darauf abgestimmt werden, additive Belastungen des Patientenorganismus zu verhindern und die Regulationsfähigkeit zu begünstigen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Therapeuten gehört es, das Grundsystem der Regulation von Belastungen wie Dysbakterien oder Mykosen, die zur Funktionsbehinderung führen, oder von Schadstoffen (Schwermetalle, Umweltschadstoffe, Toxine) die es lähmen, zu schützen und von ihrer immunsuppressorischen Wirkung freizuhalten.
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