Über uns

Individuelle Gesundheitsvorsorge

In einer Zeit, in der viele ganzheitliche und hochwirksame Naturheilverfahren der so genannten
"Evidenz basierten Medizin" zum Opfer fallen und Therapien von Patienten aus eigener Tasche zu zahlen sind, fällt der individuellen Gesundheitsfürsorge (IGeL) eine besondere Bedeutung zu.
Unser Anliegen ist es, Ihnen den richtigen Weg zu zeigen.

Mit den von uns vorgestellten umfassenden Analyse- und Diagnosemethoden haben Sie die Möglichkeit, sich ursächliche Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand einzuholen.

Wenn das Ergebnis vorliegt, können Sie entweder sofort selbst zum Wohle Ihrer Gesundheit handeln (wenn Sie die Stoffe/Umstände vermeiden, die Ihre Gesundheit bedrohen) oder Sie helfen Ihrem Arzt oder Heilpraktiker mit konkreten Hinweisen bei der für Sie günstigsten Behandlung.

Gesundheit ist nicht alles,

aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

Der BNZ

Bundesverband der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte in Deutschland

Gesundheit des Menschen steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Wir verbinden moderne an den Universitäten gelehrte Zahnheilkunde mit qualifizierten naturheilkundlichen Methoden.

Die ordentlichen Mitglieder des BNZ (Bundesverband der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte in Deutschland) lehnen Amalgam als Füllstoff grundsätzlich ab. Dasselbe gilt für Materialien, die auf den menschlichen Organismus toxisch wirken.

Die Mitglieder des BNZ sind approbierte Zahnärzte mit einer komplementären Zusatzausbildung in verschiedenen naturheilkundlichen Fachbereichen.

Die ordentlichen Mitglieder des BNZ unterziehen sich freiwillig einer Qualitätskontrolle und verpflichten sich zusätzlich mindestens eine- nicht von Firmen gesponserte- naturheilkundliche Fortbildungsmaßnahme im Jahr nachzuweisen.

 

Aktuelle Studien bestätigen:

Immer mehr Patienten wünschen alternative Behandlungsmethoden als Ergänzung zur Schulmedizin.

„73% der Bevölkerung wünschen sich

die Anwendung von Naturheilmitteln“

Repräsentative Trendstudie

www.bnz.de

Bevor wir uns eingehend mit Ihrer Problematik beschäftigen können, müssen wir Sie, so sieht es der Gesetzgeber vor, über einige bürokratische Gegebenheiten aufklären.

Grundlage unserer Abrechnung ist die gesetzliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ).

Abrechnungsziffern für bioenergetische Messungen und naturheilkundliche Therapien existieren in diesen Gebührenverordnungen nicht.

Eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ ist ebenso wenig möglich, wie ein Ausweichen auf die GOÄ im Rahmen von § 6 Abs. 1 GOZ. Erforderlich ist deshalb die Abrechnung im Rahmen eines Heil - und Kostenplanes nach § 2 Abs. 3 GOZ

Dieser Heil - und Kostenplan muss vor Erbringung der von ihnen gewünschten Leistung erstellt werden.

Leistungen, die auf Grund des medizinischen technischen Fortschrittes noch nicht in der GOZ/GOÄ aufgeführt sind, werden nach der LNZ (Leistungsbeschreibung für Naturheilverfahren in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)  abgerechnet.

Neben den modernen naturwissenschaftlich, schulmedizinischen Diagnose- und Therapieverfahren wenden wir auch naturheilkundliche Verfahren aus den Bereichen der Regulations- und Komplementärmedizin an.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Versicherungen und Beihilfestellen für diese Leistungen nicht grundsätzlich erstattungspflichtig sind.