Erst-Termin

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

 

Wir nehmen uns viel Zeit für Sie.
Am Anfang unserer beiderseitigen Bemühungen steht ein kostenpflichtiges Aufklärungsgespräch.

Bitte kommen Sie pünktlich, bzw. fahren Sie rechtzeitig los, damit wir die Untersuchungen in Ruhe und in entspannter Atmosphäre durchführen können.

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte fairerweise 24 Stunden vorher ab, damit wir diesen Termin für einen anderen Patienten auf der Warteliste freimachen können.

Mein  Honorar im Rahmen der ganzheitlichen Anamnese für das Erstgespräch ist ein zeit-orientiertes Honorar und beträgt 180,- Euro, ca. 1 1/2 Stunden bzw. 120,-Euro 1 Stunde (Abrechnung nach LNZ, Leistungsbeschreibung Naturheilkunde Zahnärzte) bei gesetzlich versicherten Patienten.

Bei privatversicherten Patienten und Selbstzahlern kann entsprechend der Gebührenverordnung Ärzte GÖÄ Ziffer 30a GOÄ analog,"Ganzheitliche Anamnese und Beratung unter Berücksichtigung biografischer,naturheilkundlicher,  ernährungs- und umweltmedizinischer Aspekte unter Einbeziehung der Zahn-Organ-Wechselbeziehungen" angesetzt werden. Dies ist aber nicht grundsätzlich erstattungsfähig. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Füllen Sie bitte die weiter unten aufgeführten Fragebögen sehr sorgfältig aus und senden Sie  wenn möglich vor Ihrem Termin zu (siehe unten).

Falls vorhanden und wenn möglich, schicken Sie mir auch Arztbriefe, ärztliche Untersuchungsergebnisse und Laborbefunde zu, damit ich mir vor der Erstuntersuchung schon ein Bild von Ihrem Krankheitsgeschehen machen kann. Bringen Sie bitte auch vorhandene Röntgenaufnahmen aus dem Kopfbereich mit. Ist keine Panoramaaufnahme der Kiefer vorhanden, lassen Sie bitte eine 3D Aufnahme (Digitale Volumentomografie mit viewer Daten, keine DICOM-Daten) erstellen.Die Röntgenaufnahmen sollten nicht älter als 6 Monate sein.

Ihre Krankengeschichte, schriftlich, in einfachen Worten,Befunde, Röntgenbilder, labordiagnostische Unterlagen, etc., senden Sie mir bitte im Vorfeld zu, damit die Zeit nicht für ein aufwendiges Aktenstudium verbraucht wird. Nach Durchsicht dieser Unterlagen kann oft das Procedere der nötigen Untersuchungen bestimmt werden. Der Aufwand für dieses Aktenstudium wird der Zeit bei der Erstbesprechung hinzugefügt (in der Regel 30 Minuten)

Auf Grund der in diesem Erstgespräch gewonnenen Informationen legen wir dann gemeinsam die für Sie individuell notwendigen Untersuchungen und Therapien fest.

Da eine zahnärztliche Herd- Störfelddiagnostik und auch die sich daraus ergebenden therapeutischen Maßnahmen evtl. keine Krankenkassen-Vertragsleistungen sind und es auch zu Kosten Erstattungsproblemen mit der privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle kommen kann, bitte ich Sie, dieses zur Kenntnis zu nehmen. Entsprechende Formblätter liegen in der Praxis aus. Der Inhalt wird Ihnen, so sieht es der Gesetzgeber vor, erklärt.

Oft ergeben unsere Messungen die Notwendigkeit andere in der Naturheilkunde versierte Ärzte oder Therapeuten für die Therapie hinzuzuziehen.

Ebenfalls kann es  auf Grund der Testergebnisse nötig sein, spezielle aufwendige Laboruntersuchungen (Blut ,Stuhl,Urin) anfertigen zu lassen.

Die Aufnahmeuntersuchung wird - abgestimmt auf Ihre Symptomatik- mittels folgender Verfahren durchgeführt.

  • Der erste Termine:
    ​Ausführliches Beratungsgespräch, Ganzheitliche umweltmedizinische Anamnese (Befunderhebung)
  • Der zweite Termin:

Auf Grund der im ersten Termin erhaltenen Informationen erfolgen je nach Symptomatik individuell abgestimmt, diagnostische Untersuchungen. Nicht in jedem Fall sind alle diagnostischen Leistungen, die wir anbieten können, notwendig: 

Um einen Eindruck über das Regulationsverhalten Ihres Organismus zu erhalten sind die im folgenden aufgelisteten ersten 3 kostenpflichtigen Untersuchungen zwingend nötig:

1 VNS Analyse als  Eingangs- und Kontrolldiagnostik, (Beurteilung des autonomen Nervensystems)

2.  CRT Computer-Regulations- Thermografie nach Rost bei chronisch kranken Patienten zur Störfelddiagnostik in Verbindungen mot toten und/oder wurzelbehandelten Zähnen

3. Prognos Energiemessung und Meridiananalyse, (Bioenergetische Funktionsdiagnostik)

Weitere Untersuchungen können sein:

Applied Kinesiology, AK- Muskeltest-Sreening auf struktureller, chemischer und emotionaler Ebene

  • Strom/Spannungsmessung der Mundhöhle, Feststellung galvanischer Mundströme (Pathogalvanismus)
  • Labordiagnostik
  • 3D Röntgenaufnahmen der Kiefer zur Herd- und Störfelddiagnostik

Wichtiger Hinweis

Nach deutschem medizinischen Standesrecht ist eine telefonische Diagnosestellung und Beratung von Patienten, die ein Arzt nicht kennt, verboten. Es widerspricht der Berufsordnung via Email Beratungen durchzuführen.

Anfragen zu medizinischen Problemen mir nicht bekannter Patienten werden grundsätzlich nicht via Email beantwortet.

Fragen

Übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine ganzheitliche Behandlung?

Nein!!- Naturheilkundliche, ganzheitliche Diagnose- und Therapieverfahren können leider nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Auch bei privatversicherten Patienten empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Versicherung

Sie erhalten in diesem Fall von uns nach einer Behandlungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 der privaten Gebührenverordnung (GOZ) oder der LNZ (Leistungsbeschreibung für Naturheilkunde in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde), eine Privatliquidation.

Falls Sie eine Heilpraktiker Versicherung abgeschlossen haben, geben Sie dieses bitte bei der Anmeldung an. Die Abrechnung von HP- Leistung erfolgt über die GOÄ (Gebührenodnung Ärzte) oder über eine individuell zu vereinbarende Honoarvereinbarung.

Es erfolgt keine Abrechnung über die Gebührenverodnung Heilpraktiker ( GebüH), sondern über die GOÄ Gebührenverordnung

Ärzte.